Allgemeine Reisebedingungen von African Kombi Tours

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseverträge zwischen African Kombi Tours und dem Kunden, die ab 01.07.2018 abgeschlossen werden.

2. Anmeldung zur Reise und Bestätigung der Reise
Die Anmeldung zur Reise durch den Kunden kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen. Damit bietet der Kunde African Kombi Tours den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen und der zur betreffenden Reise erhaltenen Reiseausschreibung mit den diese ergänzenden Hinweisen verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme von African Kombi Tours zustande. Über den Vertragsabschluss erhält der Kunde die Reisebestätigung von African Kombi Tours auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als Anhang einer E-Mail, in Papier nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von African Kombi Tours vor, an das African Kombi Tours für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist African Kombi Tours die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung der Anzahlung erklärt. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3. Bezahlung
Nach Erhalt der Rechnung / Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern feststeht, dass die Reise stattfinden wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die An- bzw. Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so kann African Kombi Tours nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 belasten.

4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, Rechte des Kunden
4.1 African Kombi Tours behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird African Kombi Tours den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von African Kombi Tours zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für African Kombi Tours führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von African Kombi Tours zu erstatten. African Kombi Tours darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 African Kombi Tours behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). African Kombi Tours hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann African Kombi Tours sie nicht einseitig vornehmen. African Kombi Tours kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von African Kombi Tours bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann African Kombi Tours die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. African Kombi Tours kann dem Kunde die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von African Kombi Tours bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.5 African Kombi Tours kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die African Kombi Tours den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von African Kombi Tours nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit African Kombi Tours infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat African Kombi Tours unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei African Kombi Tours, wobei empfohlen wird, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) unter der unten genannten Kontaktadresse zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert African Kombi Tours den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann African Kombi Tours eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat African Kombi Tours die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von African Kombi Tours und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

  • bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: : 20% des Reisepreises
  • vom 30. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises
  • vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
  • vom 14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
  • vom 7. Tag vor Reisebeginn / bei Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass African Kombi Tours ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.

6. Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl der Reise
6.1 African Kombi Tours kann bis 30 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angegeben hat. Ferner kann African Kombi Tours vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. African Kombi Tours hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
6.2 Tritt African Kombi Tours nach 6.1 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Veranstalters, zurückerstattet.

7. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden vor Reiseantritt dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann African Kombi Tours ein Umbuchungsentgelt von EUR 50,00 pro Buchungsvorgang verlangen. Der Kunde kann dabei nachweisen, dass African Kombi Tours kein oder nur ein geringerer Schaden als in Höhe der genannten Pauschale entstanden ist. Umbuchungswünsche des Kunden, die 30 oder weniger Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den dortigen Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil African Kombi Tours dem Kunden keine oder eine unzutreffende vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenfrei.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die African Kombi Tours ihm ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch African Kombi Tours nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst vertragswidrig, kann African Kombi Tours ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält African Kombi Tours den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und das Vorliegen vorgeschriebener Impfungen selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, African Kombi Tours hat die ihr obliegenden vorvertraglichen Informations- und Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. African Kombi Tours informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Reisende ist selbst verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

11. Mitwirkungspflichten des Reisenden, Mängelanzeige, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Reiseunterlagen
11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von African Kombi Tours oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit African Kombi Tours infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat African Kombi Tours den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. African Kombi Tours kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann African Kombi Tours die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat African Kombi Tours Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
11.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet African Kombi Tours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch African Kombi Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält African Kombi Tours hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von African Kombi Tours auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kundenvon African Kombi Tours zu erstatten. African Kombi Tours ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen African Kombi Tours zur Last.
11.3 Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
11.4 Der Kunde hat African Kombi Tours zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

12. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von African Kombi Tours für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

13. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss African Kombi Tours diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Wechselt die dem Kunden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, muss African Kombi Tours den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Schwarze Liste der EU ist auf der Internetseite ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar.

14. Reiseversicherungen
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen. African Kombi Tours kann dem Kunden eine solche Versicherung vermitteln. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig.

15. Datenschutz
Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert African Kombi Tours den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. African Kombi Tours hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@africankombitours.com mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@africankombitours.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

16. Anwendung deutschen Rechtes, Sonstiges, Hinweise Streitbeilegung
16.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und African Kombi Tours findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von African Kombi Tours vereinbart.
16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. African Kombi Tours nimmt nicht an solchen Streitbeilegungsverfahren teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.


African Kombi Tours
Inhaber: Kevin Stolzenberg
Maienweg 314
22335 Hamburg, Germany
Telefon: 0049 – (0)40 - 30 22 96 97
E-Mail: info@africankombitours.com
Internet: www.africankombitours.com
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE291849231
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Intasure (Pty) Ltd, Cape Town, South Africa.
Räumlicher Geltungsbereich: weltweit.
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 16).

African Kombi Tours werden die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheine von der Versicherung tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH in Hamburg ausgestellt.